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Windkraftanlagen im Wald
Windkraft im Reinhardswald Zum Content scrollen

Windkraft im Reinhardswald

Aktuell bewegt der Windkraftbau die Gemüter im Naturpark Reinhardswald, der den Reinhardswald, das Diemeltal und den hessischen Bramwald umfasst. Nach einer rund eineinhalbjährigen Prüfzeit hat das Regierungspräsidium Kassel die Genehmigung für den Bau und den Betrieb von 18 Windkraftanlagen im Reinhardswald erteilt. Mehr als 30 Behörden und Stellen wurden im Genehmigungsverfahren beteiligt. Immissionsschutzrechtliche Aspekte sowie Aspekte des Natur- und Artenschutzes, des Baurechts-, des Forstrechts und des Wasser- und Denkmalschutzes wurden geprüft. Der Teilregionalplan Energie sieht vor, insgesamt zwei Prozent der Fläche Nord-Ost-Hessens für Windkraftprojekte zu nutzen. Der gefertigte Bescheid mit mehr als 270 Seiten ist auf der Website des Regierungspräsidiums Kassel unter www.rp-kassel.hessen.de einsehbar. Klagen sind bereits anhängig, sodass der tatsächliche Bau noch nicht absehbar ist. Der Naturparkverein ist in diesem Prozess kein Träger öffentlicher Belange und wird somit keine Bewertung für die Entscheidung vornehmen.

Wie auch an anderen Orten Deutschlands stoßen Pläne, Windkraftanlagen zu errichten, auf Widerstand. Möchte die „eine Seite“ die mit der Windkraft verbundenen Eingriffe in den Reinhardswald vermeiden, sieht die „andere Seite“ erst in der Energiewende die Voraussetzungen zum langfristigen Erhalt unserer Wälder. Beiden Seiten liegt das Wohl der Natur am Herzen, das Thema ist überaus vielschichtig. Denn wie auch im Märchen, um die Schlagzeile „Das Ende des Märchenwaldes“ aufzugreifen, gibt es nicht nur die „gute und die böse Seite“. Für die eine Seite tröstlich, für die andere wiederum nicht, ist der Umstand, dass der Großteil der anvisierten Windkraftstandorte bereits durch Sturm, Hitze, Trockenheit und Borkenkäfer beeinflusst wurde. Eines der wichtigsten Ziele unserer Zeit sind unbenommen die Anstrengungen für den Aufbau eines klimastabilen Waldes.

In diesem breiten Spannungsfeld bewegt sich die Arbeit der Naturpark-Geschäftsstelle. Naturparke dienen sowohl dem Schutz und Erhalt der Kulturlandschaften, als auch der Erholung, dem natur- und umweltverträglichen Tourismus und einer dauerhaft natur- und umweltverträglichen Landnutzung sowie auch der Bildung für nachhaltige Entwicklung. Das bedeutet, dass in Naturparken die Nutzung der Landschaft durch den Menschen im Vordergrund steht. Dies bedeutet daher aber nicht, dass keine Veränderungen erfolgen dürfen. Die Funktion des alleinigen Schutzes der Natur übernehmen Naturschutzgebiete bzw. international legitimierte Schutzgebiete wie z.B. FFH-Gebiete. In diesen Schutzgebieten sind keine Eingriffe für Windkraftanlagen vorgesehen.

Wir freuen uns, unseren Bewohnern und Gästen eine qualitativ hochwertige Infrastruktur mit gepflegten Wanderwegen und einer guten Markierung anbieten zu können. Für die Naturpark-Rundwanderwege wird es durch den Bau von Windkraftanlagen keine relevanten Einschränkungen geben und auch Naturpark-Highlights wie Urwald Sababurg oder Tierpark Sababurg sind weiterhin erreichbar. Erfahrungen aus anderen Naturparken bzw. Tourismusregionen zeigen, dass die Erholungsfunktion von Naturparken und die touristische Akzeptanz durch den Bau von Windkraftanlagen von einer großen Masse als nicht maßgeblich beeinträchtigt angesehen werden.