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So verhaltet Ihr Euch richtig!

Naturpark-Knigge

Der Besuch in der Natur - insbesondere im Wald - geschieht prinzipiell auf eigene Gefahr. Damit ihr die Zeit sorgenfrei genießen könnt, solltet ihr einige Dinge beachten und eure Umgebung stets mit offenen Augen wahrnehmen.

(Wald)typische Gefahren

Die Natur unterliegt den Einflüssen von Wetter und Jahreszeiten, von Werden und Vergehen. Immer wieder sterben in Baumkronen einzelne Äste ab, die mit der Zeit, insbesondere bei stärkerem Wind, herabstürzen können. Glätte, nasses Laub und Unebenheiten erzeugen Stolper- und Rutschgefahren. Bei Ausflügen mit Kindern sollte darauf geachtet werden, dass nicht alle Pflanzen essbar sind und so manche verlockend rote Beere giftig sein kann. Hier sollte nur genascht werden, was mit Sicherheit bestimmt werden kann. Der Fuchsbandwurm hingegen ist bei weitem nicht mehr so stark verbreitet, wie befürchtet. Anders als Zecken: Nach dem Besuch in der Natur solltet ihr euch gründlich absuchen, um Zecken so schnell wie möglich zu finden.

Wichtig: Absperrungen beachten!

Sollte ein Wald- oder Feldweg gesperrt sein, erfolgt dies niemals grundlos. Mit Warnschildern und Flatterband versuchen Förster*innen, Waldarbeiter*innen sowie Jäger*innen den Aufenthalt für Alle sicher zu gestalten. Auch wenn eine Gefahr nicht unmittelbar sichtbar ist, sollten gesperrte Bereiche nicht betreten werden. Häufig werden diese zur Sicherheit aller Waldbesucher*innen beispielsweise bereits an der vorherigen Kreuzung abgesperrt, um eine Umleitung zu ermöglichen. Bitte beachtet, dass Sperrungen meist temporär sind und daher keine kurzfristigen Umleitungen markiert oder beschildert werden. Die Verantwortlichen tun ihr Möglichstes, die Wald- und Feldwege so bald wie möglich wieder freizugeben. Bis dahin gilt es auf andere Wege auszuweichen.

Rücksichtnahme ist das A&O

Der Naturpark Reinhardswald kann auf zahlreichen Wanderwegen erkundet werden. Gleichzeitig wird er auch von Radfahrern, Mountainbikern, Reitern und vielen anderen Besuchern ganz unterschiedlich genutzt. Damit alle gemeinsam die Natur – und insbesondere den Wald - genießen können, gelten einige Regeln, die das Hessische Waldgesetz (HWaldG) und das Bundesnaturschutzgesetz (BNatschG) definieren.

  • Gegenseitige Rücksichtnahme ist auf schmalen Wegen unverzichtbar. Menschen zu Fuß haben in der Regel Vorrang. Wer auf Mensch und Umwelt Rücksicht nehmen möchte, bleibt auf den Wegen.
  • Rad- oder Mountainbikefahren und Reiten ist auf Waldwegen erlaubt, doch auf Rückegassen im Waldbestand und abseits der Wege zum Schutz der Wildtiere untersagt. Die Tiere finden dort ihre Rückzugsräume, Schlafplätze und Futterstellen, an denen wir sie möglichst wenig stören möchten.
  • Auto- oder Motorradfahren ist ohne Zustimmung des Waldbesitzers verboten.
  • Hunde dürfen in Hessens Wäldern frei laufen, solange sie unter Kontrolle ihres Frauchens oder Herrchens sind. Zum Schutz der Tiere in der Natur sollten sie aber in der Aufzuchtszeit der Jungtiere im Frühjahr an die Leine genommen werden. So bleibt den Wildtieren unnötiger Stress und Gefahr durch neugierige Hunde erspart. Auch viele Waldbesucher ohne Hund mögen es nicht von fremden Hunden „begrüßt“ zu werden. Aus Rücksicht den Hund lieber öfter einmal an die Leine nehmen. Wer die Hinterlassenschaften seiner Vierbeiner einsammelt und richtig entsorgt, hilft dabei, dass alle die Umgebung ungetrübt genießen können.
  • Müll hat im Wald nichts verloren; bitte nehmt eure Verpackungen wieder mit nach Hause und entsorgt sie fachgerecht. Auch Gartenabfälle können großen Schaden anrichten. Nichtheimische Pflanzen können sich ungehindert ausbreiten und heimische Pflanzen verdrängen.
  • In der Nacht haben sich die Wildtiere ihre Ruhe verdient. Das Licht der Lampen beunruhigt die empfindlichen Tiere. Daher ist auch Zelten im Wald verboten.
  • Rauchen und offenes Feuer im Wald sind brandgefährlich! Schützt den Wald und seine Bewohner. Grillen ist nur auf den dafür vorgesehenen Feuerstellen erlaubt.
  • Das Betreten von Jagdeinrichtungen wie Hochsitzen kann gefährlich sein und ist daher untersagt.
  • Sperrungen von Waldwegen dienen eurer eigenen Sicherheit. Bitte nutzt entsprechende Umleitungen und entdeckt neue Wege. Die Strecken werden so schnell wie möglich wieder freigegeben.
  • Für das Sammeln von Pilzen, Beeren, Kräutern und anderen wilden Pflanzen gilt die Handstraußregel. Jeder darf nur soviel nehmen, wie für den persönlichen Gebrauch üblich ist. Behaltet stets im Hinterkopf, dass jede Pflanze eine wichtige Rolle im Ökosystem Wald einnimmt. Unter Naturschutz stehende Pflanzen sind von der Sammelerlaubnis selbstverständlich ausgenommen.

Naturschutzgebiete = besonders geschützte Gebiete

In Naturschutzgebieten wie z.B. dem Urwald Sababurg hat die Natur Vorrang und einige Regeln sind strenger: Hier ist es verboten, Pflanzen zu entnehmen oder zu beschädigen. Außerdem dürfen die Wege nicht verlassen werden. Weitere Hinweise geben Infotafeln vor Ort.

Bitte verhaltet euch rücksichtsvoll gegenüber Natur und Umwelt! So wird der Besuch ein Erlebnis und ein Genuss für Jedermann!